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Förderprogramm

ProIMMO

Leuchten

Pumpen

Ventilatoren

Free Cooling

Kältemaschine

FU

Allgemeine Förderbedingungen
  • Förderantrag erfolgt vor Bestellung
  • Förderung von Ersatzanlagen oder Nachrüstungen
  • Maximales Investitionsvolumen pro Liegenschaft 300’000 CHF
  • Payback der Massnahmen grösser als 4 Jahre
  • Massnahmen, welche sich verpflichtend in einer Zielvereinbarung oder in einem Energieaudit wiederfinden, sind nicht förderbar
  • Nur Massnahmen in der Schweiz können gefördert werden
  • Förderung bei Ersatz von : Beleuchtung, Pumpen, Ventilatoren, Kältemaschinen oder Frequenzumrichtern