Förderprogramm
ProIMMOLeuchten
Pumpen
Ventilatoren
Free Cooling
Kältemaschine
FU
Allgemeine Förderbedingungen
- Förderantrag erfolgt vor Bestellung
- Förderung von Ersatzanlagen oder Nachrüstungen
- Maximales Investitionsvolumen pro Liegenschaft 300’000 CHF
- Payback der Massnahmen grösser als 4 Jahre
- Massnahmen, welche sich verpflichtend in einer Zielvereinbarung oder in einem Energieaudit wiederfinden, sind nicht förderbar
- Nur Massnahmen in der Schweiz können gefördert werden